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Die SFDR-Verordnung: Eine Gelegenheit, unser Engagement im Bereich des verantwortlichen Investierens zu bekräftigen.

Jean Pierre Mariaud
Patricia Kaveh, head of distribution
Crédit Mutuel Investment Managers

Der ESG-Boom ist ein deutlicher Trend, der den Erwartungen von privaten und institutionellen Anlegern Rechnung trägt. Wie wird sich vor diesem Hintergrund das Inkrafttreten der SFDR-Verordnung auf die Branche auswirken?

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) soll zum einen mehr Transparenz gewährleisten und es zum anderen ermöglichen, das Angebot von Investmentfonds im Hinblick auf ihren Umgang mit den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu vergleichen. Die Idee dahinter ist, dass Anleger in die Lage versetzt werden sollen, sich leichter ein Bild von den Produkten zu machen, und über nicht-finanzbezogene Dokumente verfügen, die europäische Mindeststandards erfüllen. In der Tat ist im Zusammenhang mit diesem Anlagethema in den letzten Jahren ein umfangreiches Angebot entstanden, vorangetrieben vor allem durch institutionelle Anleger, die sich mehr oder weniger engagiert darum bemühen, ihre Anlagen nachhaltiger zu machen. Die Bestimmungen der seit dem 10. März 2021 geltenden Verordnung werden gestaffelt umgesetzt.

Welche Maßnahmen haben die Akteure der Fondsbranche ergriffen?

Die Anlageverwalter haben ihr Angebot an sozial verantwortlichen Investmentfonds (SRI-Fonds) in den letzten Jahren erheblich ausgebaut, und es hat in diesem Bereich neue Wortschöpfungen wie „ethische“, „ESG-“, „verantwortungsbewusste“, „solidarische“, „SRI-“, „Impact“-Fonds usw. gegeben. Angesichts dieser Entwicklung wurden Labels eingeführt, was zwar für mehr Überblick sorgte – doch durch die vielen Labels in unterschiedlichen Ländern wurde die Situation sowohl für Anleger als auch für Verwaltungsgesellschaften komplexer. Bei jeder neuen Fondsauflegung stellt sich nun die Frage, welches Label am besten geeignet ist.
Die SFDR ergänzt die Labels, indem sie eine andere Herangehensweise mit festen Mindeststandards einführt, die es ermöglicht, Investmentfonds nach ihren ESG-Merkmalen zu vergleichen.
Was die Vertriebsstellen anbelangt, passt der Zeitplan der SFDR auch sehr gut zu einer anderen EU-Verordnung, die demnächst in Kraft treten soll und die die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in die MiFID-II-Kundenfragebögen betrifft. Diese sollen bekanntlich sicherstellen, dass die angebotenen Anlagen für die Bedürfnisse des Kunden geeignet sind. Die Diskussionen um dieses Thema laufen derzeit; entsprechende Leitlinien sollen im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden, die Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen.

Für die Verwaltungsgesellschaften, die Crédit Mutuel Investment Managers vertritt, ist die Einführung der SFDR-Verordnung eine Gelegenheit, ihre Verpflichtungen und ihr umfassendes Engagement im Bereich des verantwortlichen Investierens zu bekräftigen. So betreibt Crédit Mutuel Asset Management beispielsweise seit über 15 Jahren eine sozial verantwortliche Anlageverwaltung, indem spezielle Fondspaletten aufgelegt, Labels vergeben und die ESG-Kriterien in die Fonds integriert werden. Die Gesellschaft hat sich nun das Ziel gesetzt, bei der Mehrzahl ihrer offenen Fonds die Kriterien von Artikel 8 oder 9 der SFDR-Verordnung der EU einzuhalten.
2017 hat die BLI – Banque de Luxembourg Investment, wie Crédit Mutuel Asset Management bereits 2012, die Grundsätze für sozial verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UN PRI) unterzeichnet, womit der Stellenwert der ESG-Kriterien in ihren Anlagelösungen erhöht und die Grundlagen für eine transparente, klare Kommunikation zum verantwortlichen Investieren geschaffen wurden. Die Klassifizierung gemäß der SFDR-Verordnung ist Teil dieser Dynamik und schreibt die bestehenden Praktiken förmlich fest. Mehrere Fonds der BLI-Fondspalette halten die Auflagen von Artikel 8 oder 9 der SFDR-Verordnung bereits ein. Auf längere Sicht soll die überwiegende Zahl ihrer Fonds eine solche Klassifizierung anstreben.

Werden die Banken auch künftig Labels für umweltfreundliche oder verantwortungsbewusste Finanzprodukte verlangen?

Bisher konnten Anleger, die sich einen Überblick über nachhaltige Fonds verschaffen wollen, sich in gewissem Maße an diesen Labels orientieren.
In Europa gibt es zahlreiche verschiedene Labels: Das ISR- und das Greenfin-Label in Frankreich, das FNG-Siegel in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Luxflag in Luxemburg, Towards Sustainability in Belgien oder das Nordic Swan-Label in den nordischen Ländern.
Mit dem Inkrafttreten der SFDR-Verordnung werden die Karten neu gemischt, denn ab dem 1. Januar 2022 müssen sehr viele Fonds neu gemäß Artikel 8 eingestuft werden (Bewerbung von ESG-Kriterien statt, wie bisher, ESG-Integration).
Welche Auswirkungen die MiFID II-Richtlinie und damit die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Kundenpräferenzen haben wird, ist noch unklar. Sollten die derzeit zur Diskussion stehenden Texte verabschiedet werden, dürfte sich die Ausgangslage jedoch ändern. Wenn die Taxonomie Ende dieses Jahres in Kraft tritt, ändert sich zudem das Umfeld für ESG-/SRI- und Impact-Fonds.
Bisher gewährleisteten bestimmte Labels ein Mindestmaß an Transparenz. Angesichts der aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich SFDR und MiFID II ist entweder eine Spezialisierung der Labels oder eine Verschärfung ihrer Standards zu erwarten.