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Am 10. März trat die SFDR-Verordnung in Kraft, die Vermögensverwalter dazu verpflichtet, Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Risiken ihrer Investitionen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und den Planeten bereitzustellen. Je nach Nachhaltigkeitsziel werden die Fonds in eine der drei Kategorien Artikel 6, 8 oder 9 eingestuft.

  • Artikel 6: der Transparenzartikel, der besagt, dass im Prospekt angegeben werden muss, ob der Fonds ein Nachhaltigkeitsrisiko beinhaltet oder nicht
  • Artikel 8: Produkte, die die ökologische und soziale Nachhaltigkeit fördern, indem sie die Nachhaltigkeit verbindlich einbeziehen
  • Artikel 9: Impact-Fonds, die außerfinanzielle Ziele verfolgen (nachhaltige Investitionen)

Ziel der europäischen SFDR-Verordnung ist es, mehr Transparenz und ein Vergleichsraster für das Angebot an Investmentfonds in Bezug auf ihren Umwelt-, Governance- und Sozialansatz (ESG) zu schaffen. Der Gedanke dahinter ist, dass die Anleger die Produkte leichter identifizieren können und über eine außerfinanzielle Dokumentation mit Mindeststandards auf europäischer Ebene verfügen. Es stimmt, dass in den letzten Jahren eine breite Palette von Produkten in diesem Bereich entstanden ist, vor allem von institutionellen Anlegern, die ihren Investitionen eine verantwortungsvolle Dimension verleihen wollen.

Für die Verwaltungsgesellschaften, in denen Crédit Mutuel Investment Managers zusammengeschlossen ist, ist die Einführung der SFDR-Verordnung eine Gelegenheit, ihr Engagement und ihre starke Beteiligung an verantwortungsvollen Finanzierungen zu bekräftigen.
Crédit Mutuel Asset Management beispielsweise engagiert sich seit mehr als 15 Jahren im Bereich der sozial verantwortlichen Verwaltung durch die Schaffung von Fondspaletten, die Kennzeichnung und die Integration von ESG-Kriterien in seine Fonds. Sie strebt nun an, dass die Mehrheit ihrer offenen Fonds die Kriterien von Artikel 8 oder Artikel 9 der europäischen SFDR-Verordnung erfüllt.

Die BLI - Banque de Luxembourg Investments hat den Stellenwert von ESG in ihrem Angebot an Anlagelösungen verstärkt. Die in der SFDR-Verordnung vorgesehene Klassifizierung ist Teil dieser Dynamik und formalisiert die bestehenden Praktiken. Mehrere Fonds der BLI-Reihe erfüllen bereits die Anforderungen von Artikel 8 oder 9 der SFDR-Verordnung. Ziel ist es, dass sich der Großteil des Sortiments schließlich diesen Klassifizierungen annähert.

Zugriff auf die Liste der Fonds von Crédit Mutuel Asset Management und BLI - Banque de Luxembourg Investments